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Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

Hier: Entwurf Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II Kreisfreie Stadt Lübeck und Kreis Ostholstein

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibungen der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Sie sollen die folgenden Ziffern aus den Regionalplänen der fünf Planungsräume ersetzen:

Ziffer 6.4.2 Regionalplan für den Planungsraum I, Fortschreibung 1998 vom 16.07.1998 (Amtsblatt Schleswig-Holstein 1998, Seite 751)
Ziffer 5.7 Regionalplan 2004 für den Planungsraum II vom 24.09.2004 (Amtsblatt Schleswig-Holstein 2004 Seite 905)
Ziffer 5.7 Regionalplan für den Planungsraum III, Fortschreibung 2000 vom 20.12.2000 (Amtsblatt Schleswig-Holstein 2001, Seite 49)
Ziffern 5.8, 5.8.1 und 5.8.2 Regionalplan für den Planungsraum IV, Fortschreibung 2005 vom 04.02.2005 (Amtsblatt Schleswig-Holstein 2005, Seite 295)
Ziffer 5.8 Regionalplan für den Planungsraum V, Neufassung 2002 vom 11.10.2002 (Amtsblatt Schleswig-Holstein 2002, Seite 747)

Gemäß § 10 Raumordnungsgesetz ist für die Teilfortschreibung der Regionalpläne auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.
Auf die Bekanntmachung des Innenministeriums vom 19. Juli 2011 (Veröffentlichung im Amtsblatt Schleswig-Holstein vom 01.08.2011, Seite 461) zur Anhörung der Öffentlichkeit in den Städten und Gemeinden durch örtliche Bekanntmachung wird hingewiesen.

Das Verfahren wird als internetgestütztes Online-Verfahren durchgeführt. Unter der Adresse www.wind-sh.de, besteht ab dem 15.08.2011 die Gelegenheit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben.
In das Aufstellungsverfahren zur Teilfortschreibung der Regionalpläne ist eine Umweltprüfung integriert. Der im Internet vorliegende Umweltbericht beschreibt und bewertet die voraussichtlichen erheblichen Umweltwirkungen, die die Durchführung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne auf die Umwelt haben wird.

Des Weiteren wird auf Folgendes noch hingewiesen:

• Zu allen Teilen des Planentwurfs (Text, Karte, Umweltbericht) können Stellungnahmen
abgegeben werden.
• Die Stellungnahmen sollen sich nur auf den Zielteil des Entwurfs, nicht auf den Begründungsteil beziehen.
• Die Stellungnahmen sollten möglichst konkrete Formulierungsvorschläge enthalten.

Der Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes Schleswig-Holstein 2011 für den Planungsraum II Kreisfreie Stadt Lübeck und Kreis Ostholstein zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung bestehen aus einem Plantext, einer Karte und einem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 12.09. bis 13.10.2011 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 201, während folgender Öffnungszeiten öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Stockelsdorf, den 05.09.2011

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

09.09.2011