Durch den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung in Bereichen werden eingehende und besondere Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und Fertigkeiten nachgewiesen, welche zur Ankündigung einer speziellen psychotherapeutischen Tätigkeit durch Führen einer Zusatzbezeichnung in einem Bereich nach Maßgabe der Weiterbildungsordnung berechtigen.