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  • In den ehrenamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister,
  • in den hauptamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher bzw. die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten,
  • in den Kreisen an die Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten,
  • in den Ämtern an die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher.