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Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nördlich des Umspannwerkes, östlich der L 184 und südlich der Dorfschaft Pohnsdorf

(öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch)

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 11.04.2011 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- für das Gebiet nördlich des Umspannwerkes, östlich der L 184 und südlich der Dorfschaft Pohnsdorf und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 09.05. bis 09.06.2011 in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 202, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Tel. : 0451 4901-300) öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben.

Es liegen umweltbezogene Informationen vor, die ebenfalls eingesehen werden können (unter anderem Niederschlagswasserbeseitigung, Landschaftsschutzgebiet „Clever Au-Tal und Rocksholz).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- nicht von Bedeutung ist.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Der Geltungsbereich der 10. Änderung des ist im beiliegend Übersichtplan dargestellt.

Stockelsdorf, den 26.04.2011

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

29.04.2011