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Wenn Sie im Besitz einer ausländischen Qualifikation als Lehrerin oder Lehrer sind und in Schleswig-Holstein als Lehrerin oder Lehrer tätig werden wollen, ist eine Anerkennung Ihrer Qualifikation erforderlich.

Die Bedingungen, die Sie für eine „Befähigung für ein Lehramt" erfüllen müssen, sind abhängig vom jeweiligen Bundesland. Demnach ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Anerkennung in Schleswig-Holstein stellen, wenn Sie hier als Lehrer/in tätig werden wollen.

In Schleswig-Holstein werden Lehrerinnen und Lehrer für unterschiedliche Schulen ausgebildet.

Es bestehen folgende Lehrämter:

  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe
  • Lehramt an Gemeinschaftsschulen mit Sekundarstufe I
  • Lehramt an beurfsbildenden Schulen
  • Lehramt für Sonderpädagogik