So vermeiden Sie lange Wartezeiten, da wir Termine vorrangig berücksichtigen.
Bitte beachten Sie:
Auch nach dem Wegfall der Maskenpflicht besteht im gesamten Rathaus weiterhin während Ihres Aufenthalts eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske!
Zunächst ist zu klären, ob die Hansestadt Lübeck der Höhe der geplanten Belastung zustimmen kann. Sofern dies der Fall ist, erteilt die Hansestadt Lübeck nach Vorlage der Grundschuldbestellungsurkunde die Belastungsgenehmigung