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Es werden den Erbbauberechtigten Fragen rund um das Erbbaurecht beantwortet (z.B. zum Erbbaurechtsvertrag, zum Erbbauzins, zur Belastungsgenehmigung, zur Zustimmung bei Veräußerung eines Erbbaurechtes, zum Kauf des Erbbaurechtsgrundstückes usw. beantwortet. Personen, die nicht selbst Erbbauberechtigte sind (z.B. Kaufinteressenten) benötigen für Auskünfte zu einem bestimmten Erbbaurecht die Vollmacht des Erbbauberechtigten.)