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Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90 für das Gebiet westlich der Lohstraße, östlich der Grünanlage Mühlenberg, südlich vom Distelweg und nördlich der Verlängerung zur Beethovenstraße ab Lohstraße 1b - Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Amtliche Bekanntmachung

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 18.05.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 90 für das oben genannte Gebiet und die Begründung liegen vom 24.06.2021 bis 02.07.2021 in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, Bauamt, zweiter Stock, Zimmer 204, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) öffentlich aus:

Montag 8.00 - 12.00 und 13:30 - 16: 30 Uhr
Dienstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13:30 – 18:00 Uhr

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.stockelsdorf.de“ eingestellt und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig Holstein zugänglich.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13 a Baugesetzbuch der Innenentwicklung dient.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe „e“ der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Art. 13 Datenschutzgrundverordnung)“, das mit ausliegt.

Übersichtsplan:


Stockelsdorf, 04. Juni 2021
L.S.
Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez. Julia Samtleben

16.06.2021