Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 in Obernwohlde, Gebiet östlich des Dorfangers / der Straße Am Brink und südlich der Dörpskaat
(Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 Absatz 1 Baugesetzbuch)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat am 16.02.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 in Obernwohlde, Gebiet östlich des Dorfangers / der Straße Am Brink und südlich der Dörpskaat, beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Planungsziel ist die städtebauliche Absicherung einer überregional bekannten Einrichtung (Naturkost-Pension) in Obernwohlde.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Stockelsdorf, den24.02.2010
Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
L.S.
Gezeichnet Brigitte Rahlf-Behrmann