Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12, 1. Änderung für das Gebiet südlich des Rensefelder Weges im Anschluss an die Gemeinschaftsschule bis an die vorhandene Bebauung westlich der Lübbersstraße und nördlich der Calvenstraße
(Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 Absatz 1 und öffentliche Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat am 16.02.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 12, 1. Änderung für das Gebiet südlich des Rensefelder Weges im Anschluss an die Gemeinschaftsschule bis an die vorhandene Bebauung westlich der Lübbersstraße und nördlich der Calvenstraße, beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Planungsziel ist die Änderung der Zulässigkeit von Nebenanlagen, da durch die bisherigen Festsetzungen die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke unnötig eingeschränkt werden. Zudem soll die festgesetzte Dachform für Garagen -Flachdach- aufgehoben werden, da diese nicht mehr den heutigen Planvorstellungen entspricht.
Allen an der Planung Interessierten wird in der Zeit vom 12.03. bis 19.03.2010 während folgender Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 202, Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie zur Äußerung und Erörterung der Planungen gegeben:
Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Während der vorgenannten Öffnungszeiten können auch Äußerungen bei der vorgenannten Dienststelle zur Niederschrift aufgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 25.01.2010 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Stockelsdorf, den 24.02.2010
Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
L.S.
Gezeichnet Brigitte Rahlf-Behrmann