Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 für das Gebiet nordwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung des Schulweges, nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung des Klosterweges sowie südöstlich des Klosterlaufes
(öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch)