Energiewendeminister Habeck begrüßt die Aufnahme der Ostküstenleitung als Teilkabel-Pilotstrecke und kündigt Dialog in der Region an
Datum 18.12.2015
KIEL/BERLIN. Die geplante 380-kV-Ostküstenleitung wird Pilotstrecke für die Teil-Erdverkabelung. Der Bundesrat stimmte heute (18.12.2015) dem entsprechenden Gesetzentwurf zu. "Damit ist nun endlich die rechtliche Grundlage geschaffen, Erdkabel auf Teilabschnitten zu erproben. So können Anwohner in dicht besiedelten Bereichen entlastet werden. Der Einsatz aller politischen Akteure aus Schleswig-Holstein und der Region für die Aufnahme der Ostküstenleitung als Teilkabel-Pilotstrecke hat sich gelohnt", sagte Energiewendeminister Robert Habeck in Berlin.
Das Erdkabelgesetz wurde am 3. Dezember im Bundestag verabschiedet und kann nach der heutigen Befassung des Bundesrats Anfang 2016 in Kraft treten. Der zuständige Netzbetreiber TenneT erstellt dann auf Grundlage der gesetzlichen Kriterien die Planungsgrundsätze für die Auswahl von Streckenabschnitten, an denen eine Erdverkabelung genauer geprüft wird. Insbesondere bei einem Abstand von weniger als 400 Meter zu Wohngebäuden, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder Innenbereich liegen oder bei einem Abstand von weniger als 200 Meter zu Wohngebäuden im Außenbereich kann nun geprüft werden, ob Erdkabel eine sinnvolle Alternative zur Freileitung sind. Dabei untersucht TenneT die Optionen innerhalb der Trassenkorridore, die im planungsbegleitenden Dialogprozess zur Ostküstenleitung von Herbst 2014 bis Juli 2015 ermittelt wurden.
Minister Habeck kündigte an, das Dialogverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Kommunen von Februar 2016 fortzuführen, um Streckenabschnitte und Streckenführung für die Teilerdverkabelung zu konkretisieren. In Absprache mit den Netzbetreibern und Kommunen wird die Landesregierung Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände im Rahmen von Bürger- und Fachdialogen in den Regionen in die Planungen mit einbeziehen. Schwerpunkte der nächsten Dialogphase werden Fragen des Bodenschutzes und die Berücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft sein. Zu diesen Themen sind Fachdialoge im März 2016 geplant.
"Wir haben mit dem Dialogprozess zur Ostküstenleitung in diesem Jahr gute Vorarbeit geleistet. Darauf werden wir aufbauen und laden die Kommunen, Verbände, Landwirte und Anwohner ein, gemeinsam mit uns und dem Vorhabenträger mit der neuen Teilkabel-Option, die der Gesetzgeber geschaffen hat, Konflikte an einigen Streckenabschnitten zu lösen," sagte Habeck.
Zeitplan für den Dialogprozess zu Teil-Erdkabelabschnitten der Ostküstenleitung:
- 1. März 2016: Auftaktkonferenz zu Planungsgrundsätzen und Teil-
Erdkabelabschnitten an der Ostküstenleitung, Raum Lübeck; noch nicht terminiert,
aber in enger zeitlicher Nähe: Gespräche mit Bürgermeistern - März 2016: Fachdialoge Landwirtschaft und Bodenschutz, Bürgerdialog-
Veranstaltungen an Abschnitt 1 zwischen dem Raum Segeberg und Lübeck - April 2016: Bürgerdialog-Veranstaltungen in den Abschnitten 2/3 Lübeck – Göhl /
Lübeck – Siems - 2. Quartal (noch nicht näher terminiert): Fachdialog zu Entlastungsoptionen durch
ein optimiertes 380-/110-kV-Netzkonzept (vor allem Siems und Göhl) - Ende Mai 2016: Ergebniskonferenz mit Präsentation der erarbeiteten Teil-Erdkabelabschnitte
Hintergrund
Die Ostküstenleitung soll als 380-kV-Wechselstromleitung Netzengpässe beheben und die wachsende Menge an Erneuerbaren Energien abtransportieren. So ist in den nächsten Jahren mit einem Zuwachs an Leistung aus Erneuerbaren Energien in der Region von 500 auf 1.500 Megawatt zu rechnen. Die 380-kV-Höchstspannungsleitung soll ab 2018 abschnittsweise gebaut werden, beginnend beim Abschnitt 1, vom Raum Segeberg nach Lübeck (2018), gefolgt von den Abschnitten 2/3, Lübeck – Siems (2020) und Lübeck – Göhl (2019).
Bislang sahen die rechtlichen Grundlagen keine Möglichkeit der Teil-Erdverkabelung im Höchstspannungsnetz für die 380-kV-Ostküstenleitung vor. Erst der Bundesrat brachte dies in das Verfahren ein, die Bundesregierung folgte dem Votum der Länderkammer aber erst im zweiten Anlauf.
Mit dem heute im Bundesrat beschlossene Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus wird die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf für die Ostküstenleitung gesetzlich festgelegt. Im Bundesbedarfsplangesetz werden darüber hinaus Kriterien für die Teilerdverkabelung auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten genannt.
Die Anforderungen und die technische Reife der Erdverkabelung für Wechselstrom-Erdkabel unterscheiden sich grundlegend von denen für Höchstspannungs-Gleichstromleitungen (HGÜ). Bei HGÜ-Leitungen, wie beispielsweise der geplanten SüdLink-Leitung, welche den Strom von Schleswig-Holstein bis Süddeutschland transportieren soll, gilt ein genereller Vorrang für Erdkabel. Für Wechselstromleitungen, wie der Ostküstenleitung, erfolgt die Erprobung der Technologie in Pilotvorhaben für Teilabschnitte.
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