Bekanntmachung nach § 17 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Bekanntmachung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Regionaldezernat Südost, -Technischer Umweltschutz - vom 17.02.2015
– G30/2013/043-062-
Bekanntmachung nach § 17 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV)
Mitteilung neuer Erörterungstermin
Kreis Segeberg, Gemeinde Pronstorf
Kreis Ostholstein; Gemeinden Stockelsdorf und Ahrensbök
Mit Bekanntmachung vom 05.05.2014 wurde der Erörterungstermin für die von der BayWa r.e. Wind GmbH, Herzog-Heinrich-Straße 13, 80336 München, beantragte Neugenehmigung nach § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung des Windparks Obernwohlde und den Betrieb von 20 Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-101 mit einer Nennleistung von jeweils 3050 kW, einer Nabenhöhe von 99 m und einem Rotordurchmesser von 101 m mit einer Gesamthöhe von 149,5 m auf den Flächen der Gemeinden Pronstorf, Ahrensbök und Stockelsdorf auf den 26.08.2014 ab 10:00 Uhr im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Regionaldezernat Südost, Schwartauer Landstraße 11, 23554 Lübeck, Raum 3.9, festgelegt.
Dieser Termin wurde mit Bekanntmachung vom 14.07.2014 im Amtsblatt aufgrund von fehlenden Genehmigungsvoraussetzungen verlegt.
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat der Realisierung von 6 WEA zugestimmt. Aufgrund dessen wird nun der Erörterungstermin für die folgenden Windenergieanlagen Nr.15-20 durchgeführt:
WEA: 15
Gemeinde: Stockelsdorf
Gemarkung: Obernwohlde
Flur: 0
Flurstück: 222
WEA: 16
Gemeinde: Pronstorf
Gemarkung: Wulfsfelde
Flur: 2
Flurstück: 46/1
WEA: 17
Gemeinde: Pronstorf
Gemarkung: Wulfsfelde
Flur: 3
Flurstück: 11/2
WEA: 18
Gemeinde: Pronstorf
Gemarkung: Wulfsfelde
Flur: 3
Flurstück: 21
WEA: 19
Gemeinde: Pronstorf
Gemarkung: Reinsbek
Flur: 1
Flurstück: 96
WEA: 20
Gemeinde: Pronstorf
Gemarkung: Reinsbek
Flur: 2
Flurstück: 215
Der Erörterungstermin nunmehr am 31.03.2015 um 10.00 Uhr im Best Western Nordic Hotel Lübecker Hof, Ahrensböker Str. 4-8, 23617 Stockelsdorf, stattfinden.
Nach § 17 Absatz 2 der 9. BImSchV sind der Antragsteller und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, von der Verlegung des Erörterungstermins zu benachrichtigen. Sie können in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 3 Satz 1 des BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.