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Zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes Schleswig-Holstein 2011 für den Planungsraum II (Kreisfreie Stadt Lübeck und Kreis Ostholstein) zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hatte am 28. Juli 2011 die Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und vom 15. August bis 15. November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Am 27. März 2012 - nach Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen - hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass gemäß § 10 Absatz 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBI. 1 S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBI. 1 S. 2585) eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist.

Entsprechend dem Beschluss der Landesregierung vom 27. März 2012 wird im zweiten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren auch der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 10 ROG, Gelegenheit gegeben, zum Entwurf der Teilfortschreibung, die für jeden der fünf Planungsräume jeweils aus einem Textteil, einer Karte und einem Umweltbericht besteht, Stellung zu nehmen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet statt in der Zeit vom 30. Mai bis zum 11. Juli 2012.

Das Beteiligungsverfahren wird als internetgestütztes Online-Verfahren durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der Entwürfe der fünf Teilfortschreibungen erfolgt im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.wind-sh.de. Dort besteht die Gelegenheit, die Planentwürfe einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben.
Darüber hinaus liegt der zweite Entwurf des Regionalplanes für den Planungsraum II in der Zeit vom 05. Juni bis 05.Juli 2012 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 201, während folgender Öffnungszeiten öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen hier einsehen. Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zu den Entwürfen der Teilfortschreibungen sind vorzugsweise elektronisch über die OnlineBeteiligungsfunktion, per E-Mail (IandesplanungS-H(@im.landsh.de), per Post oder zur Niederschrift zu richten an das:

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Abteilung Landesplanung,
Stadtentwicklung, Wohnraumförderung, Bau- und Vermessungswesen - IV 232
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

Hinweis:
- Zu allen Änderungen (Flächenneuausweisungen, Flächenerweiterungen und Flächenstreichungen) gegenüber dem Planungsstand des ersten Entwurfes kann Stellung genommen werden.
- Unberücksichtigt bleiben Flächenneuanmeldungen und Stellungnahmen zu Flächen, die gegenüber dem 1. Entwurf unverändert geblieben sind, soweit sich hieraus keine neuen abwägungsrelevanten Tatsachen ergeben.
Auf die Bekanntmachung des Innenministeriums vom 08.05.2012 (Amtsblatt Schleswig-Holstein S. 471) über die zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Teilfortschreibung der Regionalpläne wird hingewiesen.

13.06.2012