Anhörungsverfahren zu Eignungsgebieten für Windenergienutzung
Die Eignungsgebiete für Windenergienutzung werden über die Regionalpläne ausgewiesen. Diese werden durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein aufgestellt.
Zur Teilfortschreibung des Regionalplanes hat nun das Anhörungsverfahren begonnen, siehe Bekanntmachung des Innenministeriums. Eine Stellungnahme kann beim Innenministerium bis zum 15.11.2011 abgegeben werden.
Die Pläne sind unter dem Link http://www.wind-sh.de einsehbar.
Sie können auch bei der Gemeinde Stockelsdorf im Rahmen einer vierwöchigen Auslegung eingesehen werden. Der Termin hierfür wird noch auf dieser Internetseite, in den Lübecker Nachrichten und in den Aushangkästen der Gemeinde bekanntgegeben.