Erste Baumaßnahmen zwischen Segeberg und Lübeck beginnen zum Jahreswechsel
Das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) in Kiel hat den Antrag des Übertragungsnetzbetreibers TenneT auf vorzeitigen Baubeginn der Ostküstenleitung für Teile des Abschnitts „Kreis Segeberg-Raum Lübeck“ am 15. Dezember genehmigt. In diesen Bereichen wird TenneT unverzüglich erste Maßnahmen des Energiewende-Projektes umsetzen.
Angesichts der Energiekrise und notwendigen Energiewende hält TenneT weiter Kurs, um den Zeitplan für den Bau der 380-kV-Ostküstenleitung zu halten. Um dies möglich zu machen, hatte der Übertragungsnetzbetreiber im Oktober 2022 beim AfPE einen Frühstarter-Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt. Dieser wurde nun bewilligt: Vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses werden jetzt erste Baumaßnahmen erfolgen.
Bereits zum Jahreswechsel wird auf dem Abschnitt „Kreis Segeberg-Raum Lübeck“ mit dem Gehölzrückschnitt begonnen. Aus umweltfachlichen Gründen, insbesondere zum Schutz der Tiere, darf dieser nur im Winter stattfinden. Ein einjähriger Aufschub bis zum Winter 2023/24 wird damit vermieden. Anschließend erfolgen Wegebau-Maßnahmen und die Vorbereitung der Arbeitsflächen. Die Baumaßnahmen starten nach dieser Bauvorbereitung. Die vollständige Errichtung einiger Masten ist jetzt bereits genehmigt, ebenso erste Arbeiten an den zwei Teilerdverkabelungsabschnitten.
Eigentümerinnen und Eigentümer werden persönlich und frühzeitig über den Ablauf der Arbeiten auf ihren Flächen informiert. Für die in besonderem Maße betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter entlang der Teilerdverkabelung Kisdorferwohld ist eine separate Informations-Veranstaltung im Frühjahr – vor Beginn der Arbeiten – vorgesehen. Der Baustart der Teilerdverkabelung in Henstedt-Ulzburg ist – bis auf die Herstellung der Startgrube des Dükers – erst nach Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses geplant.
Die Bauarbeiten betreffen ausschließlich Flächen, bei denen die Grundstücks-Betroffenen dem Bau bereits zugestimmt haben. Die Teilbereiche, in denen die Gespräche mit den Betroffenen noch laufen, werden erst in den Bau übergehen, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Hiermit ist im Laufe des Jahres 2023 zu rechnen.
Die Zulassung des AfPE kann unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden: http://www.schleswig-holstein.de/AfPE
Hintergrund:
Leitungsbauprojekte wie die 380-kV-Ostküstenleitung nehmen eine Schlüsselrolle bei der Energiewende ein und müssen stetig vorangebracht werden. Nur mithilfe der neuen Höchstspannungsleitungen kann der dringend benötigte Windstrom von Nord nach Süd transportiert werden.
Ermöglicht wird der vorzeitige Baubeginn durch §44c des Energiewirtschaftsgesetzes. Dieser sieht vor, dass Teile einer beantragten Planung unter bestimmten Bedingungen bereits vor dem offiziellen Planfeststellungsbeschluss realisiert werden können.
Die Bundesregierung hatte die entsprechende Antragsstellung im Rahmen der Gesetzesnovellen des sogenannten Osterpakets vereinfacht. Dies unterstreicht die Dringlichkeit einer schnellen und unkomplizierten Energiewende.