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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 "Fläche 2 für Windenergie in der Gemeinde Stockelsdorf" der Gemeinde Stockelsdorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am 13.03.2023 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss vom 08.11.2011 über die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 76 "Fläche 2 für Windenergie in der Gemeinde Stockelsdorf"
für das Gebiet südwestlich der Dorfschaft Arfrade, nordwestlich der Dorfschaft Eckhorst
und südlich der Dorfschaft Obernwohlde sowie nordöstlich der Gemeinde Mönkhagen -aufzuheben.
Grund für die Aufhebung ist der Wegfall der Potentialfläche auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf, wodurch das Planungserfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB für den vorgenannten Bauleitplan erlischt.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Text dieser Bekanntmachung ist ergänzend auf der Internetseite der Gemeinde Stockelsdorf unter www.stockelsdorf.de - Rathaus - Bekanntmachungen - Amtliche Bekanntmachungen - Veröffentlichungen der Bauleitplanung einzusehen.

Übersichtspan:

Stockelsdorf, 16.03.2023


Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
L.S. Gez.
Julia Samtleben

23.03.2023