Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, süd- und südwestlich der rückwärtigen Bebauung des Hohlwegs und nordöstlich des Mühlenbergs - nach § 3 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Gemeinde Stockelsdorf
Betr.: Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 der Gemeinde Stockelsdorf
nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 24.04.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße,
süd- und südwestlich der rückwärtigen Bebauung des Hohlwegs und nordöstlich des
Mühlenbergs und die Begründung liegen vom
17.05.2023 bis 26.05.2023
in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 204, während folgender Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 und 13:30 - 16: 30 Uhr
Dienstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13:30 – 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901-305; E-Mail: V.Bobsin@stockelsdorf.de) öffentlich aus.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient und weil der Bebauungsplan nach § 13b BauGB Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen begründet.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter www.stockelsdorf.de – Rathaus –Bekanntmachungen – Amtliche Bekanntmachungen – Veröffentlichungen der Bauleitplanung eingestellt und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe „e“ der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Übersichtsplan:
Stockelsdorf, 28.04.2023
Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
L.S.
Gez.
Julia Samtleben