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Mitarbeiter (m,w,d) für den gemeindlichen Bauhof

Die Gemeinde Stockelsdorf sucht zum nächstmöglichen Termin

einen Mitarbeiter (m,w,d) für den gemeindlichen Bauhof

Es handelt sich um eine befristete Vollzeitbeschäftigung (derzeit 39 Stunden) zunächst für ein halbes Jahr.

Die Vergütung erfolgt nach den gültigen tarifrechtlichen Vorschriften - bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen - derzeit bis zur Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA.

Die Tätigkeit umfasst die Unterstützung des gemeindlichen Bauhofes in allen Belangen, aber auch die Unterstützung bei der Ausstattung und Betreuung von Wohnraum für Migranten.

Sie können zupacken und sind zudem kooperativ, flexibel und belastbar, dann bewerben Sie sich bei uns.

Die Gemeinde Stockelsdorf bietet Ihnen:

  • vielfältige Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • weitreichende Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten
  • einen modern ausgestatteten, ergonomischen Arbeitsplatz

Die Gemeinde Stockelsdorf erarbeitet momentan weitere Angebote zur Mitarbeitenden Gewinnung und Bindung, wie z. B. Leasingangebote im Bereich E-Mobilität (Flottenleasing, Jobrad) sowie Sportangebote.

Die Gemeinde Stockelsdorf verfügt über einen Frauenförderplan und ist daher an der Bewerbung qualifizierter Frauen besonders interessiert. Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung bevorzugt berücksichtigt. Auch Schwerbehinderte und Behinderte mit einer Gleichstellung werden gebeten, sich zu bewerben.

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen* ist bis

spätestens zum 24.11.2023

bitte unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und der Ausschreibungsnummer 2023-1 zu richten an die

Gemeinde Stockelsdorf – Die Bürgermeisterin - Hauptamt -, Ahrensböker Str. 7,

23617 Stockelsdorf. E-Mail: bewerbung@stockelsdorf.de

*Bei Übersendung als E-Mail-Anhang verwenden Sie bitte ausschließlich PDF-Dateiformate!

Eine schriftliche Eingangsbestätigung auf eine Bewerbung erfolgt nicht, die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht zurückgesandt. Die Ihnen im Bewerbungsverfahren entstehenden Kosten für z.B. Kopien, Porto oder Fahrtkosten, können leider nicht erstattet werden. Bitte haben Sie Verständnis für dieses Vorgehen.