Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 28a, 3. Änderung und Erweiterung der Gemeinde Stockelsdorf - für das Gebiet östlich angrenzend an die Rudolf-Diesel-Straße, westlich der Gerhard-Hilgendorf-Straße sowie südlich der Landesstraße L184 - nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 30.04.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28a, 3. Änderung und Erweiterung der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet östlich angrenzend an die Rudolf-Diesel-Straße, westlich der Gerhard-Hilgendorf-Straße sowie südlich der Landesstraße L184 und die Begründung liegen vom
31.05. bis 01.07.2024
in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 204, während folgender Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 und 13:30 - 16: 30 Uhr
Dienstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13:30 – 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901-305; E-Mail: V.Bobsin@stockelsdorf.de) öffentlich aus.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar;
die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus:
(1) Begründung mit Umweltbericht als gesonderten Teil der Begründung,
(2) Umweltbezogene Stellungnahmen gemäß nachfolgender Auflistung,
(3) Biotop- und Nutzungstypenkartierung,
(4) Untersuchung und Beurteilung der Untergrundverhältnisse,
(5) Schalltechnisches Gutachten,
(6) Machbarkeitsuntersuchung zur Oberflächenentwässerung,
(7) Artenschutzprüfung.
Der Umweltbericht enthält die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen, welche die Planung auf die folgenden Schutzgüter haben kann: Klima und Luft, Wasser, Fläche, Boden, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Orts- und Landschaftsbild, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.
Weiterhin enthält der Umweltbericht Informationen zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern, zu Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und/oder Nichtdurchführung der Planung, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen, zu Planungsalternativen und zu Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen sowie die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.
Folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen ebenfalls mit aus:
(a) Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit,
(b) Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz, und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 14.10.2015,
(c) Landesbetriebe für Straßenbau und Verkehr vom 19.10.2015,
(d) Kreis Ostholstein vom 09.11.2015,
(e) Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein vom 12.10.2015
Die vorgenannten Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
I. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Klima und Luft:
In den Unterlagen (1) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- zum Klima, Kaltluftentstehung, Kaltlufttransport und Luftregeneration.
II. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Fläche, Boden und Wasser:
In den Unterlagen (1) bis (4), (6) sowie den Stellungnahmen (a) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- zu Flächenverbrauch, Standort- und Planungsalternativen,
- zu Bodenbeschaffenheit und Bodenfunktionen sowie zu den Grundwasserverhältnissen,
- zur Ableitung und Menge des Oberflächenwassers,
- zu Verlusten der Bodenfunktionen durch Versiegelung,
- zu Maßnahmen der naturschutzrechtlichen Kompensation
III. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt:
In den Unterlagen (1) bis (3), (7) sowie den Stellungnahmen (a) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- zu Flächennutzungen und Biotopstrukturen,
- zu den Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume von Brutvögeln, Fledermäusen, Haselmäusen, Insekten, Amphibien und Reptilien,
- zu den Auswirkungen der Planungen auf Knicks, Gebüsche, Gehölze, Bäume, Staudenfluren, Gartenfläche, öffentliche Grünanlagen und Verkehrsflächen mit Begleitgrün,
- zu den Auswirkungen der Planung auf angrenzende Schutzgebiete,
- zu Maßnahmen der naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Kompensation
IV. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild:
In den Unterlagen (1), (2), (3) sowie den Stellungnahmen (a), (b), (d) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- zur zulässigen Höhe baulicher Anlagen
- über die Veränderung des Landschaftsbildes als Folge der Bebauung,
- über die Lage des Plangebietes im Landschaftsraum,
V. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf das kulturelle Erbe und sonstige Sachgüter:
In den Unterlagen (1), (2) sowie den Stellungnahmen (e) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- zum Umgang bei archäologischen Funden und Hinweisen auf archäologische Fundstellen
VI. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf den Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit:
In den Unterlagen (1), (2), (5) sowie den Stellungnahmen (a), (c), (d) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- zur Wohn- Wohnumfeldfunktion und Erholung,
- zur Lärmsituation in Folge der Planung (auswirkend),
- zur Lärmsituation des Straßenverkehrs (einwirkend),
- zur Verkehrssituation
VII. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:
In den Unterlagen (1) werden Aussagen getroffen:
- zu möglichen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter https://stockelsdorf.de/Rathaus/Bekanntmachungen/Amtliche-Bekanntmachungen/ – Veröffentlichungen der Bauleitplanung eingestellt und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe „e“ der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Übersichtsplan:
Stockelsdorf, 17.05.2024 L.S.
Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez. Julia Samtleben