Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Neuaufstellung - der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet westlich / südwestlich der Ahrensböker Straße, nördlich der Segeberger Straße und östlich des Grenzweges
Bekanntmachung der Gemeinde Stockelsdorf
Betr.: Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Neuaufstellung - der Gemeinde Stockelsdorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am 15.07.2024 beschlossen, für das Gemeindegebiet den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung-, 11. Änderung mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet westlich / südwestlich der Ahrensböker Straße, nördlich der Segeberger Straße und östlich des Grenzweges aufzustellen.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
a) städtebauliche Neuordnung des innerörtlichen Quartiers nach Abriss des derzeitigen Gebäudebestandes, durch Ausweisung eines Urbanen Gebietes gemäß § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, Büroflächen und barrierefreien Wohnungen.
b) klimagerechter und energiesparender Städtebau
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Der Text dieser Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Stockelsdorf unter https://stockelsdorf.de/Rathaus/Bekanntmachungen/Amtliche-Bekanntmachungen/ einzusehen.
Übersichtsplan:
Stockelsdorf, 30.07.2024 L.S.
Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez.
Julia Samtleben