Widmungsbekanntmachung Ringstraße
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Stockelsdorf
Widmung von Straßen bzw. Wegen im Gemeindegebiet Stockelsdorf
Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.07.2024 folgende Straße (im beigefügten Plan – Bestandteil dieser Verfügung – grafisch dargestellt) innerhalb der Gemeinde Stockelsdorf dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Straße |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück(e) |
|
Ringstraße |
Mori |
1 |
594/9, 697, 700, 782, 785, Teilstück aus 631/61, 598/4 |
farbig rot |
Weg zwischen Morier Straße und Ringstraße |
Mori |
1 |
Teilstück aus 631/61 |
farbig blau markiert |
Die Straße Ringstraße (rot markierte Flurstücke in der Anlage) wird gemäß § 3 Abs. 1,
Ziffer 3a) StrWG-SH in die Gruppe der „Ortsstraßen“ eingestuft.
Der Weg zwischen Morier Straße und Ringstraße (blau markiertes Flurstück in der Anlage) wird gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 b) StrWG-SH in die Gruppe „Sonstige öffentliche Straßen - beschränkt öffentliche Straßen“ mit der Verkehrsfunktion „Gehweg, Radweg und Kfz-Anwohnerverkehr“ eingestuft.
Es wird verfügt, dass der Weg hinsichtlich der Nutzung mit Kraftfahrzeugen auf den Anwohnerverkehr zum Flurstück 598/7 (Morier Straße 15), Zufahrt von der Morier Straße aus, beschränkt wird.
Gegen diese Widmungsverfügung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntgabe der Widmungsverfügung bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf, zu erheben.
Stockelsdorf, den 02.10.2024 Gemeinde Stockelsdorf
L. S.
Julia Samtleben
Bürgermeisterin
Anlagen:
1 Übersichtsplan