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Straßenverkehrsangelegenheiten - geplante Veränderungen als Ergebnis einer Verkehrsschau in der Gemeinde Stockelsdorf

Am 28.08.2024 fand auf Einladung der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Ostholstein die turnusmäßige Verkehrsschau in der Gemeinde Stockelsdorf statt. An diesem Termin nahmen Mitarbeitende des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH), der Polizeidirektion (PD) Lübeck, des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Ostholstein, des Kreises Ostholstein und der Gemeinde Stockelsdorf teil.

In einer Niederschrift wurden die an diesem Tage getroffenen Feststellungen in Form von Verkehrsanordnungen (VAO), Hinweisen und Empfehlungen zu Protokoll genommen. Mittlerweile liegt der Gemeinde Stockelsdorf die Endfassung der Niederschrift vom 23.10.2024 vor.

Die markantesten Sachverhalte, deren Maßnahmen größtenteils zu veränderten Verkehrsregelungen führen, werden im weiteren Verlauf kurz erläutert.

Pohnsdorf, L 185 innerorts (An der Ulme)
In der Ortsdurchfahrt Pohnsdorf wird die Radwegbenutzungspflicht mangels notwendiger Breite und zahlreicher Grundstückszufahrten aufgehoben. Da der Radverkehr in dem Fahrbahnabschnitt aber nicht vorherrschend ist, wird ein Gehweg angeordnet, der auch für Radfahrende freigegeben wird. Das bedeutet, die Straße „An der Ulme“ ist für den Radverkehr zukünftig benutzungspflichtig. Allerdings können Radfahrende auch weiterhin den Gehweg nutzen, sofern sie sich den Fußgängerverkehr unterordnen wollen.

Curau, Kreuzungsbereich L 184 / K 37
Der Knotenpunkt ist mit drei Unfällen innerhalb diesen Jahres als Unfallhäufungsstelle in Erscheinung getreten. Auf Initiative von Frau Bürgermeisterin Samtleben wurde im Rahmen der Verkehrsschau daraufhin die dortige Verkehrsregelung überprüft.

Zwei Unfälle wurden aus Fahrtrichtung Malkendorf aufgenommen, einer davon unter Beteiligung des Radverkehrs. Daher ergeht in einem ersten Schritt die Anordnung, das vorhandene Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ gegen das Verkehrszeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren“ (Stop-Schild) auszutauschen mit gleichzeitiger Markierung einer Haltelinie. Zudem wurde eine Fahrradfurt mit entsprechenden Markierungen empfohlen.

Das Verkehrsgeschehen wird nach Umsetzung der Maßnahmen vorerst weiter beobachtet.

Obernwohlde, K 37 (Doerpstraat)
Die Ortstafel für die Dorfschaft Obernwohlde wird aus Richtung Krumbeck kommend vorgezogen und gegen das in der Nähe der Doerpstraat 23 befindliche Verkehrszeichen Tempo 70 ausgetauscht.  

Segeberger Straße, L 332
Durch die Erschließungsfunktion des Weidenweges für die Anlieger der parallel der L 332 verlaufenden Segeberger Straße wurde das Vorziehen der Ortstafel  im Rahmen der Verkehrsschau einstimmig befürwortet. Das Verkehrszeichen wird aus Richtung Bad Segeberg kommend vor dem Weidenweg am Ende der rechtsseitigen Leitplanke aufgestellt. Die im Weidenweg aufgestellte Ortstafel ist zu entfernen.

Ravensbusch, Famila-Parkplatz
Aktuell wird auf dem Parkplatzgelände im Bereich der rechtsseitig gelegenen Geschäfte dem Radverkehr eine Benutzungspflicht, hier in beide Fahrtrichtungen, auferlegt.

Benutzungspflichtige baulich angelegte Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern.

Die obere Verkehrsbehörde (LBV SH) hat hier keine Notwendigkeit gesehen, im betreffenden Bereich aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Verkehrsablaufes einen benutzungspflichtigen Radweg vorzuhalten. Die Benutzungspflicht wurde an dieser Stelle vom Kreis Ostholstein abgeordnet. Gleichfalls wurde auf Wunsch der Gemeinde aber einem weiteren Benutzungsrecht zugestimmt.

Das bedeutet, die Straße „Ravensbusch“ ist für den Radverkehr zukünftig benutzungspflichtig. Allerdings können Radfahrende auch weiterhin den Gehweg nutzen, sofern sie sich den Fußgängerverkehr unterordnen wollen.

Max-Hamerich-Straße / Amandus-Voigt-Straße
Das Wohngebiet erfüllt nicht die baulichen Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich. Bei einem verkehrsberuhigten Bereich handelt es sich um eine Sonderverkehrsfläche, die sich u.a. durch einen niveaugleichen Ausbau und ein einheitliches Erscheinungsbild hinsichtlich Pflasterung und Farbgebung auszeichnet. Die Max-Hamerich-Straße und die Amandus-Voigt-Straße erfüllen diese Kriterien nicht. Beide Straßen verfügen über einen abgesetzten einseitigen Gehweg. Daher wird der verkehrsberuhigte Bereich abgeordnet. Stattdessen ergeht die Anordnung einer Tempo 30-Zone.

Stichweg Ahrensböker Straße / Dorfstraße
Der Stich-/Verbindungsweg von der Dorfstraße zur Ahrensböker Straße (hinter dem Grill-Imbiss Liane) läuft geradeaus in die Einmündung zum Rensefelder Weg hinein. Er wird unter anderem vielfach von Schüler:innen der dortigen Schule zur ungesicherten Überquerung der Fahrbahn genutzt, was seitens ADFC bemängelt wurde.

Im Rahmen des Schulwegeerlasses ist die Geschwindigkeit in dem Bereich reduziert.

Zur Unterbindung einer weiteren ungesicherten Querung in den Einmündungsbereich des Rensefelder Weges hinein ist der genannte Stichweg baulich oder mit Zaun so herzurichten, dass eine Passage zu Fuß oder mit dem Fahrrad nicht mehr möglich ist.

Ahrensböker Straße
Die zwischen dem Kreuzungsbereich L 184/ Ahrensböker Straße (Schinken Nissen) und der Ortseinfahrt (ca. 350m, Höhe Ahrensböker Straße 120) bisher zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h wird reduziert und mit einer zukünftigen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h neu angeordnet.

Der Vorschlag, den Abschnitt des Gewerbegebietes an der Ahrensböker Straße in die Ortschaft einzufassen, wurde unter Bezugnahme auf die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 42, Zeichen 310, RndNr. 1 abgelehnt.

Gewerbegebiet Daimlerstraße
In Abstimmung mit der Polizeidirektion Lübeck wird die Gemeinde Stockelsdorf zur Regelung des ruhenden Verkehrs im gesamten Gewerbegebiet Daimlerstraße eine Parkverbotszone anordnen. Das Parken ist dann nur noch auf den vorhandenen Seitenstreifen (Parkbuchten) zulässig.

Uneinsichtiges Parkverhalten, Dauerbeparkungen auf der Straßenfläche und letztlich Beschwerden von Gewerbetreibenden, die ihrem Anlieferverkehr keine ungehinderte Zufahrt zu ihrer Betriebsstätte mehr gewährleisten konnten, sind die Beweggründe, die zu dieser Maßnahme geführt haben.

Bereich Dorfstraße, Höhe Friedhof) – (Alte) Segeberger Straße
In Abstimmung aller im Rahmen der Verkehrsschau Beteiligten wird die Einrichtung einer großen Tempo 30-Zone angeordnet.

Von der Segeberger Straße zweigen viele verkehrsberuhigte Bereiche ab. Neben einigen in diesem Bereich angesiedelten Firmen prägen hauptsächlich private Wohngrundstücke den Verkehrsraum, die von der Segeberger Straße erschlossen werden.

Im Weidenweg ist im Austausch mit der derzeitigen Ortstafel ein Verkehrszeichen „Tempo 30-Zone“ aufzustellen. In der Dorfstraße, Höhe Friedhof, wird das dort befindliche Verkehrszeichen „Tempo 30-Zone“ in die Segeberger Straße auf Höhe Hausnummer 98 A vorgezogen.

Markierungen: Gelb = Tempo 30 Zone, Türkis = verkehrsberuhigte Bereiche

Darüber hinaus ergaben sich noch eine Vielzahl überwiegend kleinerer Sachverhalte, wie die An- oder Abordnung einzelner Verkehrszeichen, den Austausch veralteter oder verblichener Verkehrszeichen und die Aufbringung oder Erneuerung von Fahrbahnmarkierungen.

Einige Arbeiten zu den ergangenen Verkehrsanordnungen wurden bereits vollzogen. Die weiteren Maßnahmen werden in der nächsten Zeit vom LBV SH und der Gemeinde Stockelsdorf, je nach Zuständigkeit für die betreffende Straße, sukzessive umgesetzt. Ein gewisser zeitlicher Vorlauf ist der notwendigen Beteiligung Dritter geschuldet. Dieses betrifft z.B. die Bestellung und Lieferung der benötigten Verkehrszeichen sowie die Beauftragung und Ausführung notwendiger Markierungs- und Demarkierungsarbeiten. Erschwerend kommt aufgrund der Jahreszeit noch hinzu, dass diese Arbeiten nur bei geeigneten Witterungsverhältnissen ausgeführt werden können.

15.11.2024