Widmung von Straßen bzw. Wegen im Gemeindegebiet Stockelsdorf
Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.11.2024 folgende Straße (im beigefügten Plan – Bestandteil dieser Verfügung – grafisch dargestellt) innerhalb der Gemeinde Stockelsdorf dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Straße |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück(e) |
|
Erlenweg |
Stockelsdorf |
4 |
162, 163, 1528 |
farbig rot |
Das in der Anlage 1 markierte Teilstück der Straße Erlenweg wird gemäß
§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 a) StrWG-SH in die Gruppe der „Ortsstraßen“ eingestuft.
Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.
Gegen diese Widmungsverfügung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntgabe der Widmungsverfügung bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf, zu erheben.