Bekanntmachung der Gemeinde Stockelsdorf
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet östlich des Malkendorfer Weges, nördlich des Gutshofes Malkendorfer Weg 16 in der Nähe der Dorfschaft Curau nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 19.11.2024 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet östlich des Malkendorfer Weges, nördlich des Gutshofes Malkendorfer Weg 16 in der Nähe der Dorfschaft Curau und die Begründung liegen vom
19.12.2024 bis 29.01.2025
in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 204, während folgender Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 und 13:30 - 16:30 Uhr
Dienstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13:30 - 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901-305; E-Mail: V.Bobsin@stockelsdorf.de) erneut öffentlich aus.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
(1) Begründung mit Umweltbericht als gesonderten Teil der Begründung
(2) Umweltbezogene Stellungnahmen gemäß nachfolgender Auflistung
(3) Biotop- und Nutzungstypenkartierung
(4) Untersuchung und Beurteilung der Untergrundverhältnisse
(5) Schalltechnisches Gutachten
(6) Entwässerungskonzept und A-RW1-Nachweis
(7) Artenschutzprüfung
(8) FFH-Vorprüfung
Der Umweltbericht enthält die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen, welche die Planung auf die folgenden Schutzgüter haben kann: Luftgüte / Klima, Fläche, Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft und Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgüter sowie Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung.
Weiterhin enthält der Umweltbericht Informationen zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern, zu Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und/oder Nichtdurchführung der Planung, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen, zu Planungsalternativen und zu Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen sowie die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.
Folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB liegen ebenfalls mit aus:
(a) Stellungnahmen der Öffentlichkeit.
Die vorgenannten Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
I. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Luftgüte / Klima:
In der Unterlage (1) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- zum Klima, Kaltluftentstehung, Kaltlufttransport und Luftregeneration.
II. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Fläche, Boden und Wasser:
In den Unterlagen (1), (2), (4) und (6) sowie der Stellungnahme (a) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- zu Flächenverbrauch, Standort- und Planungsalternativen,
- zu Bodenbeschaffenheit und Bodenfunktionen sowie zu den Grundwasserverhältnissen,
- zur Ableitung und Menge des Oberflächenwassers,
- zu Verlusten der Bodenfunktionen durch Versiegelung.
III. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt:
In den Unterlagen (1), (3), (7) und (8) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- zu Flächennutzungen und Biotopstrukturen,
- zu den Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume von Flora und Fauna,
- zu den Auswirkungen der Planung auf angrenzende Schutzgebiete.
IV. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Landschaft und Landschaftsbild:
In der Unterlage (1) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- über die Veränderung des Landschaftsbildes als Folge der Bebauung,
- über die Lage des Plangebietes im Landschaftsraum.
V. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter:
In der Unterlage (1) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- zum Umgang bei archäologischen Funden und Hinweisen auf archäologische Fundstellen.
VI. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf den Menschen, der menschlichen Gesundheit und Bevölkerung:
In den Unterlagen (1), (5) und (6) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- zur Wohn- Wohnumfeldfunktion und Erholung,
- zur Lärmsituation in Folge der Planung (auswirkend),
- zur Schmutzwasserentwässerung.
VII. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:
In der Unterlage (1) werden Aussagen getroffen:
- zu möglichen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter www.stockelsdorf.de – Rathaus – Bekanntmachungen – Amtliche Bekanntmachungen – Veröffentlichungen der Bauleitplanung eingestellt und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe „e“ der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach gemäß § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Übersichtsplan:
Stockelsdorf, 05.12.2024
L.S.
Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez.
Julia Samtleben