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Bekanntmachung der Gemeinde Stockelsdorf

Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 der Gemeinde Stockelsdorf nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 28.01.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet „Am Klosterlauf" und die Begründung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 05.02.2025 bis 07.03.2025 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://stockelsdorf.de/Rathaus/Bekanntmachungen/Amtliche-Bekanntmachungen/

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: Per Mail an: V.Bobsin@stockelsdorf.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg besteht folgende Möglichkeit:
Per Post an: Gemeinde Stockelsdorf, Die Bürgermeisterin, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf oder zur Niederschrift während der oben genannten Öffnungszeiten.

- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des o.g. Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB besteht folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:

Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, Zimmer 204, während folgender Zeiten

Montag 8.00 - 12.00 und 13:30 - 16: 30 Uhr
Dienstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13:30 – 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(Tel.: 0451/4901305; Mail: V.Bobsin@stockelsdorf.de) öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetadresse eingestellt:
https://stockelsdorf.de/Rathaus/Bekanntmachungen/Amtliche-Bekanntmachungen/

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Stockelsdorf, 31.01.2025  

L.S.

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez.
Julia Samtleben

04.02.2025