Bekanntmachung der Gemeinde Stockelsdorf
Veröffentlichung im Internet des Entwurfes der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, süd- und südwestlich der rückwärtigen Bebauung des Hohlwegs und nordöstlich des Mühlenbergs nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit wurden folgende Entwürfe gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt:
(a) am 19.11.2024 der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplans -Neuaufstellung- der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, süd- und südwestlich der rückwärtigen Bebauung des Hohlwegs und nordöstlich des Mühlenbergs sowie
(b) am 23.06.2025 der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, süd- und südwestlich der rückwärtigen Bebauung des Hohlwegs und nordöstlich des Mühlenbergs
und die jeweiligen Begründungen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist
vom 27.06.2025 bis 28.07.2025
im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://stockelsdorf.de/Rathaus/Bekanntmachungen/Amtliche-Bekanntmachungen/
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der Information:
1. Umweltbericht als Teil der Begründung
2. Landschaftsplan der Gemeinde Stockelsdorf
3. Artenschutzprüfung, Sachverständigen Ring, Dipl.-Ing. Mücke, Bad Schwartau, 2021
4. Wasserwirtschaftlicher Begleitplan, IKF, Lübeck, Mai 2024
5. Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Die Ziffern [ ] geben die Art der Information an.
Schutzgut Mensch:
- Löschwasserversorgung [1,5]
- Hinweise zur Abfallentsorgung [1,5]
- Emissionen [1,5]
- Wechselwirkungen zwischen den Belangen und zur Anfälligkeit der Vorhaben für schwere Unfälle und Katastrophen [1]
Schutzgut Tiere und Pflanzen:
- Einhaltung der Bauzeitenregeln [1,3,5]
- Bepflanzung [1,5]
- Hinweise zu insektenfreundlicher Beleuchtung [1,5]
- Wirkgefüge zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt [1]
Schutzgut Boden:
- Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen [1,5]
- Wirkgefüge zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt [1]
Schutzgut Wasser:
- Hinweise zur Entwässerung [1,4,5]
- Trinkwassergewinnungsgebiet [1,5]
- Hinweise zum Grundwasserschutz [1,5]
Schutzgut Klima und Luft:
- Wirkgefüge zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt [1]
Schutzgut biologische Vielfalt:
- Wirkgefüge zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt [1]
Schutzgut Landschaft:
- Landschaftsplan [1,2,5]
- Ortsbild [5]
- Wirkgefüge zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt [1]
Schutzgut Kultur-/Sachgüter:
- Hinweise zu Kulturdenkmalen [1,5]
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: Per Mail an: V.Bobsin@stockelsdorf.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg besteht folgende Möglichkeit:
Per Post an: Gemeinde Stockelsdorf, Die Bürgermeisterin, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten.
- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die o.g. Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der o.g. Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB besteht folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:
Die Entwürfe und die Begründungen liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, Zimmer 204, während folgender Zeiten
Montag 8.00 - 12.00 und 13:30 - 16: 30 Uhr
Dienstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13:30 – 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901305; Mail: V.Bobsin@stockelsdorf.de) öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetadresse eingestellt: https://stockelsdorf.de/Rathaus/Bekanntmachungen/Amtliche-Bekanntmachungen/
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis gemäß § 3 Absatz 3 BauGB: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Übersichtsplan
Stockelsdorf, 24.06.2025
L.S.
Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez.
Julia Samtleben