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Bekanntmachung der Gemeinde Stockelsdorf

Genehmigung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes - Neuaufstellung - der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, süd- und südwestlich der rückwärtigen Bebauung des Hohlwegs und nordöstlich des Mühlenbergs

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 18.08.2025 beschlossene 28. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung – der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, süd- und südwestlich der rückwärtigen Bebauung des Hohlwegs und nordöstlich des Mühlenbergs mit Bescheid vom 27.08.2025 Az.: IV 5210 - 59915/2025 nach § 6 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung –, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Bauamt der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, 2. Stock, Zimmer 203, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter „www.stockelsdorf.de“ und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Nach § 215 Absatz 1 Satz 1 BauGB werden unbeachtlich
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Der Text dieser Bekanntmachung ist ergänzend auf der Internetseite der Gemeinde Stockelsdorf unter www.stockelsdorf.de einzusehen.

Stockelsdorf, 06.10.2025

L.S.

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez.
Julia Samtleben

09.10.2025