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Bekanntmachung der Gemeinde Stockelsdorf

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 67, 1. Änderung und Erweiterung der Gemeinde Stockelsdorf 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am 13.10.2025 beschlossen, für das Gemeindegebiet den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67, 1. Änderung und Erweiterung für das Gebiet südöstlich der Lohstraße, westlich der Straße An der Lohe, nordwestlich des Landgrabens und nördlich der Straße Wiesengrund aufzustellen.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
a) Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Entwicklung von 4
Mehrfamilienhäusern und eines Mehrfamilienhauses mit Reihenhauscharakter
b) klimagerechter und energiesparender Wohnungsbau
c) geordnete Erschließung des Gebietes

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Absatz 1 BauGB bekannt gemacht.

Der Text dieser Bekanntmachung ist ergänzend auf der Internetseite der Gemeinde Stockelsdorf unter www.stockelsdorf.de einzusehen.

Stockelsdorf, 30.10.2025

L.S.

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez.
Julia Samtleben

05.11.2025