Seiteninhalt

Privatpersonen: An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt) Ihres Wohnsitzes.
Juristische Personen: An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in derern Bereich der Firmensitz (Ort der Eintragung im Handelsregister) liegt.

Sofern Sie einen elektronischen Personalausweis besitzen, können Sie das Führungszeugnis online auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz (BfJ) beantragen und bezahlen.

BfJ - Antrag auf Erteilung eines Gewerbezentralregisterauszuges