Auszug - Mitteilungen
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Henk teilt mit, dass im Einvernehmen mit der Polizeidirektion ein Halteverbot im Bereich der „alten“ Segeberger Straße (im Kurvenbereich, zwischen dem Schützenhof und dem Weißdornweg) angeordnet werden soll.
Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann teilt mit, dass die Rad- Wegeplanung zwischen Curau und Dissau wieder aufgenommen wurde.
Herr Rodewald teilt folgendes mit:
· Der anstehende Satzungsbeschluss im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung (Kindergartenanbau „Unter`m Regenbogen“) sollte aus zeitlichen Gründen ohne Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, Bauen Planung und öffentliche Sicherheit in der Gemeindevertretung gefasst werden. Es werden keine Bedenken durch den Ausschuss dazu geäußert.
· Im Rahmen der Aufstellung der Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II –Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung- wird aufgrund von Änderungen eine erneute Auslegung (Beginn Ende Mai 2012) durchgeführt. Auf Stockelsdorfer Gebiet wurden im Bereich des Krumbecker Hofes geringfügige Änderungen vorgenommen. Nach Mitteilung der Landesplanung wäre zur Verfahrensbeschleunigung der nächste Verfahrensschritt in der Bauleitplanung (Beteiligung der TÖB nach § 4 Abs. 1 und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB) möglich, ohne dass die Fortschreibung des Regionalplanes schon in Kraft getreten ist.
· Zur Vergabe des Umweltpreises der Gemeinde Stockelsdorf können wieder Vorschläge bis zum 01.08.2012 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, z. Hd. Frau Metzler, eingereicht werden.
· Die Gemeindeordnung hat sich u. a. dahingehend geändert, dass grundsätzlich alle Tagesordnungspunkte in öffentlicher Sitzung zu behandeln sind, u.a. auch Auftragsvergaben. Soll zukünftig ein Tagesordnungspunkt nichtöffentlich behandelt werden, ist jeweils immer vorher ein entsprechender Beschluss in der Sitzung zu fassen. Nähere Informationen können in der Niederschrift zur Hauptausschusssitzung am 26.03.2012 – Angelegenheiten der Bürgermeisterin- eingesehen werden. Die Neufassung der Gemeindeordnung kann im Internet „Landesrecht“ eingesehen werden.