Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2, 4. Änderung für das Gebiet südlich der Lohstraße, östlich der Stettiner Straße, nördlich der Reihenhausbebauung der Stettiner Straße sowie westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2, 3. Änd. "SO-Nahversorgungsmarkt mit Wohnen" - Aufstellungsbeschluss -
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:
„1. Für das Gebiet südlich der Lohstraße, östlich der Stettiner Straße,
nördlich der Reihenhausbebauung der Stettiner Straße sowie westlich
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2, 3. Änd. "SO-Nah-
versorgungsmarkt mit Wohnen" wird die Aufstellung des Bebauungs-
planes Nr. 2, 4. Änderung zum Zwecke der Anpassung der zulässigen
Geschossigkeit an den Bestand beschlossen.
Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13a Baugesetzbuch
anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig