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Auszug - Mitteilungen  

19. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 24
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 14.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:04 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
 
Wortprotokoll

 

24.1 Windkraft

Herr Rodewald informiert über das aktuelle Verfahren im Zusammenhang mit der Aufstellung der Teilregionalpläne Wind durch die Landesplanung. In diesem Rahmen wurde eine Karte mit Potentialflächen veröffentlicht, aus denen die künftigen Vorranggebiete ermittelt werden sollen. Für Stockelsdorf sind dies neben dem bauleitplanerisch ausgewiesenen Gebiet „Windpark Obernwohlde“ die bereits im Entwurf des vorherigen Regionalplanes enthaltene Fläche bei Arfrade sowie eine Fläche östlich von Dissau und zwei Flächen bei Malkendorf. Die Entscheidung trifft das Land. Die Gemeinden können Anregungen im Zuge eines sogenannten informellen Planungskonzeptes einbringen. Die Gemeinde beabsichtigt, hierzu ein solches informelles Planungskonzept zu erarbeiten. Vorab soll mit den betroffenen Fachbehörden ein Scopingtermin stattfinden. Das informelle Planungskonzept soll dann in der Sitzung des Planungsausschusses am 26.04.2016 vorberaten und in der Sitzung der Gemeindevertretung am 23.05.2016 beschlossen werden. Zu diesen Sitzungen werden auch die Dorfvorsteher eingeladen, die bereits im Rahmen der Dorfvorsteherdienstversammlung über das Verfahren informiert wurden.

Der UBPöS wurde am 23.02.2016 über das Verfahren informiert.

Im Rahmen einer Veranstaltung am 11.03.2016 in Bad Oldesloe wurde durch die Landesplanung eine aktualisierte Karte mit Potentialflächen vorgestellt. Diese wird auf die Internetseite der Gemeinde Stockelsdorf gestellt.

Die Bürgermeisterin wird versuchen, einen Termin bei der Staatssekretärin Frau Nestle zu erhalten, um die Situation der Gemeinde Stockelsdorf durch den Windpark Obernwohlde, die  

380-KV-Leitungen, das neue Umspannwerk und die Neuausweisung von Windkraftgebieten darzustellen.

 

24.2 Städtebauliche Verträge und Genehmigungsverfahren durch das LLUR  in Sachen

Windkraft

Zum weiteren Verfahren in Sachen Windpark Obernwohlde teilt Herr Rodewald mit, dass die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die betreffenden Anlagen voraussichtlich noch in der 11. KW durch das LLUR erteilt werden. Das Einvernehmen der Gemeinde wurde unter der Voraussetzung erteilt, dass alle Festsetzungen und sonstige Regelungen des Bebauungsplanes Berücksichtigung finden. Die Windkraftbetreiber sind zur Umsetzung ihrer Vorhaben auch auf den Abschluss der Gestattungsverträge angewiesen.

Die städtebaulichen Verträge sowie die begleitenden Gestattungsverträge werden im Rahmen der Sondersitzung der Gemeindevertretung am 11.04.2016 beraten. Baubeginn soll nach der Planung der Vorhabenträger am 15.04.2016 sein.

 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 19:04 Uhr und verabschiedet sich bis zur Sondersitzung am 11.04.2016.