Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Westphal erläutert den Entwurf des B-Planes und geht auf die Bebauungsmöglichkeiten im Geschosswohnungsbau, sowie die bereits vorgenommenen Veränderungen gegenüber dem Aufstellungsbeschluss ein. U.a. soll eine Versorgungsfläche für Fernwärme geschaffen werden. Weiterhin erklärt sie, dass das Verfahren beschleunigt und die Grundstücke möglichst noch in diesem Jahr verkauft werden sollen.
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig