Auszug - Verlagerung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten auf die Gemeinde Stockelsdorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gestellten Fragen werden von Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann und von Herrn Henk beantwortet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Stockelsdorf stellt keinen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde in Eutin zur Erlangung der Zuständigkeit für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig