Auszug - Gebührenvorschau für die Jahre 2018/2019 für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Gebührenobergrenze der Grundgebühr beträgt für den Kalkulationszeitraum 2018/2019 89,96 €/Jahr bei einem Wasserzähler mit einer Durchflussmenge Qn 2,5 m³/h (Q3=4,0).
Die Gebührenobergrenze der Zusatzgebühr beträgt für den o.g. Zeitraum 2,24 €.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 31
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 29