Auszug - Gebührennachkalkulation 2012/2013 für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GV Gurth erklärt, dass der Antrag, den Kalkulationszeitraum auf 5 Jahre zu ändern gesetzlich nicht umseztbar sei.
Er stellt einen neuen Antrag, den Kalkulationszeitraum von 3 Jahren zu prüfen und die spätere Erweiterung auf 5 Jahre –sollten es die gesetzlichen Regelungen erlauben- im Auge zu behalten.
Der Antrag wird im Beschluss aufgenommen.
Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2016 (V16/997/KA) über die Gebührennachkalkulation für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung 2012/2013 wird aufgehoben.
Das Ergebnis der Gebührennachkalkulation für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2012/2013 vom 24.11.2017 wird zur Kenntnis genommen.
Bei nächster Möglichkeit ist ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 31
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 29