Auszug - Antrag der SPD-Fraktion vom 05.02.2018 auf Besetzung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Labeit begründet den eingereichten Antrag der SPD und erklärt, dass die Gemeinde Stockelsdorf durch die Nichtbesetzung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten gegen geltendes Landesrecht vertoßen würde. Zudem würde der Gemeinde der Differenzbetrag zu den vorherigen Umfang der Beschäftigung vom Land erstattet werden, so dass ihr keine zusätzlichen Kosten entstehen würden.
Frau Andermann ergänzt seine Begründung mit einem Vortrag zur heutigen Situation der Frauen im Berufs- und Privatleben.
Frau Gall-Gratze von Bündnis90/ Die Grünen nennt sachliche, finanzielle, rechtliche und juristische Argumente für die sofortige Ausschreibung der vakanten Stelle. Ebenso zählt sie die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten auf.
Sie gibt zu Protokoll, dass sie es nicht nachvollziehen könne, warum sich die Gemeinde Stockelsdorf gegen das Gesetz stellt und betont, dass sie andere Wege gehen wird, um sich Unterstützung in der Angelegenheit zu holen.
Herr Beckmann von der CDU dementiert den Vorwurf des Gesetzverstoßes und hält einen Wortbeitrag zum Thema. In diesem erklärt er, dass ein Beschluss der Gemeindevertretung aus dem Jahre 2017 vorliegen würde, wonach die Antwort vom Land zum Antrag auf Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten in Teilzeit, sowie die Herausgabe der Übersicht über die Anforderungsprofile einer Gleichstellungsbeauftragten abzuwarten ist.
Herr Hinzmann von der FDP und Herr Neu von der UWG stimmen der Aussage von Herrn Beckmann zu.
Es folgen weitere Wortbeiträge und die Abstimmung über die im Antrag aufgeführten Punkte.
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die seit dem 01.01.2015 vakante Stelle der Gleichstellungsbeauftragten vollzeitig zu besetzen.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen
Es folgt die Abstimmung über Punkt zwei des Antrags.
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in Teilzeit, mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (19,5 Stunden) zu besetzen.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 31
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 25