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Vorlage - V10/304/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 6. Änderung "Ortszentrum", Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
25.10.2010 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Belange der Behinderten werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.

 

 

 

Begründung:

 

Die Gemeinde Stockelsdorf beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung, 6. Änderung "Ortszentrum", Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes, aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.11.2009 gefasst. Das Areal soll den Zielsetzungen des städtebaulichen Rahmenplanes angepasst werden. Es sollen für diesen Bereich die städtebaulichen Grundlagen zur Aufwertung und Arrondierung des Ortsmittelpunktes geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde im nordwestlichen Bereich um die Zufahrt zum öffentlichen Parkplatz vergrößert. Diese Fläche wurde mit einbezogen, da sie für den Brandschutz und das Abstandsflächenrecht relevant ist.

 

Zwischenzeitlich wurde durch das beauftragte Planungsbüro der anliegende Vorentwurf erarbeitet.

 

Es wird empfohlen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

Das Aufstellungsverfahren wird auf der Grundlage des § 13 a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

„1. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 6. Änderung "Ortszentrum", Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch schriftlich auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchzuführen.

Bei  der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 –Neuaufstellung-, 6. Änd. ist § 13 a Baugesetzbuch anzuwenden.

2. Die wirksame Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist nach dem Satzungsbeschluss in einer 11. Änderung anzupassen.“  

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 11,N 6 TOP 6 (958 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 10-07-8 Schallgutachten 6. Änderung B-Plan 11 Stockelsdorf (3058 KB)