Vorlage - V10/456/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
nicht relevant
Begründung:
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2009 sowie die Vorschauen 2010 und 2011 ergaben eine durchschnittliche Jahresgebühr von 1,236 Euro, gerundet 1,23 Euro.
Die durchschnittliche Gebührenobergrenze beträgt wie bisher 1,23 Euro, so dass eine
Satzungsänderung nicht erforderlich ist.
Beschlussvorschlag:
1. Das Ergebnis der Gebührenkalkulation 2009 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gebührenvorschau 2010 sowie 2011 mit einer durchschnittlichen Gebühr in
Höhe von 1,23 Euro für die Jahre 2009 bis 2011 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
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Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2009
Gebührenvorschau 2010 und 2011
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Gebührenvorschau 2010 und 2011 S. 1 (7 KB) | |||
2 | öffentlich | Gebührenvorschau 2010 und 2011 - S. 2 (5 KB) | |||
3 | öffentlich | Gebührenvorschau 2010 und 2011 - S. 3 (5 KB) | |||
4 | öffentlich | Gebührenvorschau 2010 und 2011 - S. 4 (7 KB) |
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