Vorlage - V10/476/HA
|
|
Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hatte der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 21.06.2010 beschlossen, alle Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder um 10 % zu kürzen und die dabei entstehenden Beträge zu runden.
Als Anlage 1 ist der Entwurf der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung beigefügt. In § 4 (Bürgermeisterin: z. Z. 175,00 Euro, ab 01.01.2011: 157,00 Euro) und § 13 sind sämtliche Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder um 10 % reduziert worden. Dabei sind Bruchteile auf volle Euro-Beträge abgerundet worden. Durch den neu angefügten Absatz 15 ist sichergestellt, dass auch die bei der Anwendung von Vomhundertsätzen entstehenden Bruchteile auf volle Euro-Beträge abgerundet werden.
In bisheriger Höhe verblieben sind lediglich die in den Absätzen 10 bis 13 geregelten Ansprüche auf Verdienstausfallentschädigung, für eine Vertretung im Haushalt oder die entgeltliche Betreuung von Kindern sowie Reisekosten.
Die Teilnahme der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur an den Sitzungen der Trägerausschüsse „ATSV-Sporthalle“, „Feste Grundschulzeiten“, der Kindertagesstätten, des Beirates der Offenen Ganztagsschule, der Beiräte der Kindertagesstätten und vergleichbarer Gremien ist nicht unmittelbar in der Hauptsatzung geregelt. In ihrer Sitzung am 18.05.2009 hatte die Gemeindevertretung jedoch beschlossen, dass die Wahrnehmung dieser Aufgaben als Entsendung durch die Gemeindevertretung im Sinne des § 13 Abs. 5 Satz 1 der Hauptsatzung gilt, sodass mit Inkrafttreten des III. Nachtrages zur Hauptsatzung auch für diese Tätigkeiten die reduzierten Sätze gelten.
Darüber hinaus sind die nicht in der Hauptsatzung geregelten Aufwandentschädigungen wie folgt zu kürzen:
Funktion | aktuelle Entschädigung | Entschädigung ab 01.01.2011 |
Beauftragter für Menschen mit Behinderungen (Position z. Z. vakant) | monatlich 65,00 Euro | monatlich 58,00 Euro |
Vorsitzende/r des Stockelsdorfer Seniorenclubs | jährlich 200,00 Euro | jährlich 180,00 Euro |
Sprecher der Lottiner | jährlich 153,38 Euro | jährlich 75,00 Euro |
Gemeindearchivar (Position z. Z. vakant) | monatlich 127,82 Euro | monatlich 115,00 Euro |
Betreuer/innen der Gemeindepartnerschaften | jährlich 150,00 Euro | jährlich 135,00 Euro |
Entschädigung bei ausschließlich papierlosem Versand von Sitzungsunterlagen an Gemeindevertreter/innen (Beschluss Hauptausschuss vom 09.09.2008) | monatlich 20,00 Euro | monatlich 18,00 Euro |
Entschädigung bei ausschließlich papierlosem Versand von Sitzungsunterlagen an wählbare Bürger/innen (Beschluss Hauptausschuss vom 09.09.2008) | monatlich 10,00 Euro | monatlich 9,00 Euro |
Geschäftsführer Gemeindewerke GmbH | monatlich 40,90 Euro | monatlich 36,00 Euro |
Die Aufwandsentschädigung für den „Sprecher der Lottiner“ (z. Z. 153,38 € p.a.) sollte wegen des stetig sinkenden Aufwandes um mehr als 10 % gekürzt werden. Es wird vorgeschlagen, diese Entschädigung ab 2011 auf 75,00 Euro p.a. festzusetzen. Die Betreuer/innen der Gemeindepartnerschaften erhalten derzeit 150,00 Euro p.a. (ab 01.01.2011: 138,00 Euro).
Ferner sind die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Aufsichtsrates der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH zu erörtern.
Zur Zeit erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates für jede Sitzungsteilnahme den doppelten Satz des Sitzungsgeldes, mithin 58,00 Euro und der Vorsitzende 116,00 Euro.
Mit Schreiben vom 23.08.2010 (Anlage 2) hat der Aufsichtsrat beantragt, die Aufwandsentschädigungen analog zu den Regelungen für die Mitglieder des Hauptausschusses festzusetzen. Das wären für den Vorsitzenden monatlich 186,00 Euro (gekürzt ab 01.01.2011: 167,00 Euro) und die übrigen Mitglieder monatlich 155,00 Euro (gekürzt ab 01.01.2011: 139,00 Euro).
Gemäß Gesellschaftsvertrag ist für die Festsetzung von Aufsichtsratsvergütungen die Gesellschafterversammlung zuständig. Da es sich hierbei aber um eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung handelt, sollte der Hauptausschuss eine Empfehlung aussprechen.
Die in Artikel 1 des Entwurfs der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung enthaltene Änderung resultiert aus einem Hinweis der Kommunalaufsichtsbehörde. Durch Einfügung des Zusatzes in § 8 Abs. 2 Nr. 9 „soweit nicht im Folgenden speziell genannte Verträge betroffen sind“ soll klargestellt werden, dass der Bürgermeisterin die Kompetenz für den Abschluss von Verträgen bzw. die Erteilung von Aufträgen bis zu 100.000 Euro übertragen, bei städtebaulichen Verträgen z. B. aber der UBPöS bis zu einem Wert von 100.000 Euro zuständig ist.
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den beiliegenden Entwurf der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf vom 17.04.2003 mit der Kommunal-aufsichtsbehöde abzustimmen und der Gemeindevertretung spätestens zur letzten Sitzung in diesem Jahr vorzulegen.
2. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, mit Wirkung vom 01.01.2011 in Nr. 3 der Richtlinien für die ehrenamtliche Arbeit des örtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 58,00 Euro vorzusehen.
3. Der Gesellschafterversammlung der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH wird em-pfohlen, die monatliche Aufwandsentschädigung für den Geschäftsführer der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH auf 36,00 Euro, für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH auf ... Euro und für die übrigen Mitglieder auf ... Euro festzusetzen.
4. Alle anderen Aufwandsentschädigungen sind wie umseitig aufgeführt um 10 % zu kürzen und auf volle Euro-Beträge abzurunden.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Hauptsatzung III Nachtrag (869 KB) | |||
2 | öffentlich | Aufwandsentschädigung Aufsichtsrat GW (387 KB) |