Vorlage - V10/480/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Der Stiftung stehen unter Berücksichtigung der durch Beschlüsse gebundenen und noch nicht ausgezahlten Förderbeträge rund 26.500 Euro für satzungsgemäße Zwecke zur Verfügung.
Eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im laufenden Kalenderjahr ist beigefügt.
Für das IV. Quartal steht noch eine Zinszahlung der Gemeindekasse in Hohe von 5.820 Euro aus (Fälligkeit: 31.12.2010).
Mit Freistellungsbescheid vom 26.07.2010 hat das Finanzamt Lübeck für die Jahre 2007 bis 2009 festgestellt, dass die „Jugendstiftung Stockelsdorf – Hilgendorf Schenkung“ von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit ist, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung dient.
Anlage/n:
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung im Kalenderjahr 2010
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Übersicht Einahmen und Ausgaben 23.09.2010 (476 KB) |