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Vorlage - V10/505/BA  

Betreff: Straßenerhaltungskonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hanns-Joachim Maiwald
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
25.10.2010 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Aussage zur Barrierefreiheit:

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Keine Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Innenministerien der Bundesländer besteht bei den Kommunen die Notwendigkeit zur Erfassung und Bewertung der gesamten kommunalen Infrastruktur. Die Umstellung des zahlungsorientierten kameralistischen auf das ressourcenorientierte doppische Hauthaltsrecht fordert von den Städten und Gemeinden sowie den Kreisverwaltungen die Erfassung und monetäre Bewertung des Anlagevermögens.

 

Die Erfassung und Bewertung der kommunalen verkehrlichen Infrastruktur „Straßen, Wege, Plätze“ im Rahmen der kommunalen Doppik in Schleswig-Holstein erfolgt für die Gemeinde Stockelsdorf extern durch das Büro Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH.

 

Auf Basis der landeseinheitlichen Bewertungsvorschriften und Vorgaben wurden mittels Inventur die erforderlichen Informationen erhoben. Für die Gemeinde Stockelsdorf wurde in dem Zuge ein komplettes Knoten-Kantensystem für alle Straßen und Wege aufgebaut. Neben einer digitalen grafischen Grundlage existiert zusätzlich eine entsprechende Abbildung in der eingesetzten Straßendatenbanksoftware „BFI-Straße“.

 

Das Land Schleswig-Holstein fordert grundsätzlich eine Bewertung auf Basis bekannter Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie unter Berücksichtigung der bekannten Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkte.

 

Durch die Bewertung im Rahmen der Eröffnungsbilanz für die kommunale Doppik besteht die Notwendigkeit sich mit der verkehrlichen Infrastruktur auch betriebswirtschaftlich auseinander zu setzen. Dieses zeigt sich besonders dadurch, dass für dieses Anlagegut zukünftig Abschreibungen anfallen.

 

Um diese Punkte mit in das zukünftige Handeln einfließen zu lassen, wurde das Büro Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH mit der Erstellung eines Straßenerhaltungskonzeptes beauftragt. Dieses berücksichtigt die Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zur Notwendigkeit der Erhaltung.

 

Das Ergebnis des Straßenerhaltungskonzeptes wird in der Sitzung durch das beauftragte Ingenieurunternehmen vorgestellt.

 

Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse wären auch bei der Beratung über die Priorisierung künftiger Straßenausbaumaßnahmen zu berücksichtigen.

 

Eine entsprechende Vorlage wird für die Sitzung des UBPöS am 22.11.2010 vorbereitet.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Das vorgestellte Straßenerhaltungskonzept wird zur Kenntnis genommen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Erstellung des Konzeptes 9.757,02 €

 

( Ausbaukosten stehen erst bei Planung der einzelnen Maßnahmen fest )