Vorlage - V12/814/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Gemäß § 10 des Stiftungsgesetzes hat der Stiftungsvorstand innerhalb von acht Monaten nach Schluss eines jeden Geschäftsjahres gegenüber der Stiftungsaufsicht (Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Ostholstein) einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungsgeschäfts abzugeben.
Der Bericht für das Geschäftsjahr 2011 ist als Anlage beigefügt. Um Billigung wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der beiliegende Bericht des Vorstandes über die Erfüllung des Stiftungsgeschäfts im Kalenderjahr 2011 wird gebilligt.
Anlage/n:
Bericht des Vorstandes über die Erfüllung des Stiftungsgeschäfts 2011
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Bericht über die Erfüllung des Stiftungsgeschäfts 2011 (9 KB) | |||
2 | öffentlich | Stiftungskonto 31-12-2011 (10 KB) |