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Vorlage - V12/823/OA  

Betreff: Wahl des Gemeindewahlausschusses zu den Wahlen der Gemeinde- und Kreisvertretungen im Mai 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Henk, Michael
Federführend:Ordnungsamt Beteiligt:Ordnungsamt
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
26.03.2012 
28. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Nicht relevant

 

 

 

 

Begründung:

 

Im Mai 2013 finden die nächsten Wahlen der Gemeinde- und Kreisvertretungen statt.

 

Gem. § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) bilden die Wahlleiterin als Vorsitzende und acht Beisitzerinnen oder Beisitzer den Wahlauschuss; die Vertretung wählt diese sowie deren Stellvertrerinnen oder Stellvertreter aus dem kreis der Wahlberechtigten. Die Gemeindevertretung kann ihre Befugnisse auf den hauptausschuss übertragen. Ge. § 9 Abs. 2 Ziffer 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf entscheidet der Hauptausschuss über die Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer in den Gemeindewahlausschuss.

 

Gem. § 12 Abs. 2 Satz3 GKWG sollen dabei möglichst alle im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Nach dem verhältnismäßigen Sitzanteil hätte die

                                         

                                                                      CDU                            3 Sitze,

                                                                      SPD                            2 Sitze,

                                                                      UWG                            1 Sitz,

                                                                      FDP                            1 Sitz              und

                                                                      Die Linke              1 Sitz

 

Ich schlage vor, den Ausschuss entsprechend zu besetzen.

             


Beschlussvorschlag:

 

In den Gemeindewahlausschuss zu den Wahlen der Gemeinde- und Kreisvertretungen im Mai 2013 werden als Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter folgende Personen gewählt:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Sitzungsgeld für jede Sitzung des Gemeindewahlausschusses


Anlage:

 

keine