Vorlage - V12/823/OA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant
Begründung:
Im Mai 2013 finden die nächsten Wahlen der Gemeinde- und Kreisvertretungen statt.
Gem. § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) bilden die Wahlleiterin als Vorsitzende und acht Beisitzerinnen oder Beisitzer den Wahlauschuss; die Vertretung wählt diese sowie deren Stellvertrerinnen oder Stellvertreter aus dem kreis der Wahlberechtigten. Die Gemeindevertretung kann ihre Befugnisse auf den hauptausschuss übertragen. Ge. § 9 Abs. 2 Ziffer 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf entscheidet der Hauptausschuss über die Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer in den Gemeindewahlausschuss.
Gem. § 12 Abs. 2 Satz3 GKWG sollen dabei möglichst alle im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Nach dem verhältnismäßigen Sitzanteil hätte die
CDU 3 Sitze,
SPD 2 Sitze,
UWG 1 Sitz,
FDP 1 Sitz und
Die Linke 1 Sitz
Ich schlage vor, den Ausschuss entsprechend zu besetzen.
Beschlussvorschlag:
In den Gemeindewahlausschuss zu den Wahlen der Gemeinde- und Kreisvertretungen im Mai 2013 werden als Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter folgende Personen gewählt:
Finanzielle Auswirkungen:
Sitzungsgeld für jede Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Anlage:
keine