Vorlage - V12/826/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Die Belange der Behinderten werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.
Begründung:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 soll für den betreffenden Bereich eine Bebauung der hinteren Grundstücksfläche analog zu den vorhandenen Baufenstern der Nachbargrundstücke ermöglicht und die Art der baulichen Nutzung um „Gartenbaubetriebe“ erweitert werden.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 1).
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit hat am 23.01.2012 einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 zugestimmt.
Der Geltungsbereich ist bereits durch den Bebauungsplan Nr. 43 überplant (s. Anlage 2). Derzeit sind im südlichen Grundstücksteil (Mischgebiet) Gartenbaubetriebe nicht zulässig und im nördlichen Grundstücksteil (Gewerbegebiet) wurde keine überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 soll dies geändert werden.
In der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- ist der zu überplanende Bereich als „gemischte Baufläche“ und „gewerbliche Baufläche“ dargestellt (s. Anlage 3).
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 dient der Innenentwicklung.
Zur Verfahrensbeschleunigung wird empfohlen, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 auf der Grundlage des §13a BauGB durchzuführen. Ein entsprechender Beschluss ist darüber zu fassen. Das bedeutet u. a., dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann.
Der Eigentümer ist bereit, die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes zu tragen. Die Kostenübernahmevereinbarung ist noch nicht rechtswirksam geschlossen, deshalb wurde sie Beschlussempfehlung mit einer entsprechenden Voraussetzung versehen.
Beschlussvorschlag:
„1. Für das Gebiet „Brandenbrook“, südlich der Segeberger Landstraße (L 332) sowie nördlich der Gemeindegrenze zu Lübeck wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43, 1. Änderung beschlossen. Mit der Änderung sollen eine Bebauung im hinteren Grundstücksbereich ermöglicht und Gartenbaubetriebe zulässig werden.
Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Finanzierung der Kosten für die Planung gesichert ist.“
Anlage/n
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | TOP 5 B-pl 43,1 (1491 KB) |