Vorlage - V12/828/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
keine Relevanz
Begründung:
Die Planstraße B des B-Plan-Gebietes Nr. 43 „Brandenbrook/Holzkamp bedarf einer Benennung (Anlage 1).
Vorschläge:
Auf der gegenüberliegenden Seite wurde der „Brandenbrooker Weg“ nach der Gemarkungsbezeichnung „Brandenbrook“ benannt. Analog hierzu wird im Zusammenhang mit der Gemarkungsbezeichnung „Brinkenholzkoppel“ verwaltungsseitig folgender Vorschlag zur Straßenbenennung gegeben:
1. Brinkenholz
Einige Grundstückserwerber haben ebenfalls Vorschläge eingereicht:
2. Junker Kamp
In Anlehnung an den Junker Otteshude.
Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass es bereits die Otteshudestraße gibt.
3. Lübscher Kamp / Lübscher Weg
Lübsch (Adjektiv) von Lübeck; Da das Gebiet einmal zu Lübeck gehört hat und nun dort die Gemeindegrenze verläuft.
Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass Lübscher Kamp / Lübscher Weg eine Durchgangsstraße bzw. einen Verbindungsweg nach Lübeck impliziert.
4. Friedkamp
Nach der Wortbedeutung der Wörter „Fried“ von Frieden oder einfrieden und „Kamp“ von Land (eingefriedetes friedliches Land).
Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass hierbei keine örtlicher Bezug besteht. Zudem deutet der Wortbestandteil „Kamp“ auf einen Fläche oder Platz hin. Bei der zu benennenden Straße handelt es sich nicht um eine Fläche, sondern um eine Straße im klassischen Sinne.
5. Schlehenweg
In Anlehnung an die Straßen „Lilienkuhl“, „Lindenweg“, „Erlenweg“, „Ahornweg“, etc.
Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass kein räumlicher Zusammenhang besteht. Die genannten Straßen liegen im östlichen Bereich der Kerngemeinde.
Beschlussvorschlag:
„Die Planstraße B im B-Plan-Gebiet Nr. 43 wird „Brinkenholz“ genannt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
1 Auszug Planzeichnung B-Plan Nr. 43
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | TOP 10 B-pl 43 Straßenbenennung (641 KB) |