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Vorlage - V12/829/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63, 1. Änderung für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, südlich des Wanderweges "Mühlenberg" und westlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße
- Satzungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
27.03.2012 
30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
23.04.2012 
27. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Die Belange der Behinderten wurden im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses behandelt.

 

 

 

 

 

 

Begründung:

Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planen und öffentliche Sicherung vom 22.08.2011 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 63, 1. Änderung für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, südlich des Wanderweges „Mühlenberg“ und westlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße in der Zeit vom 17.10.- 17.11.2011 durchgeführt.

Die Träger öffentlicher Belange sind von dieser Auslegung entsprechend benachrichtigt worden.

Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1A).

Es wurde lediglich eine geringfügige Modifikation der Begründung durchgeführt, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen von Privaten eingegangen sind.

Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden (s. Anlage 1B).

 

Dieser Bebauungsplan wird aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt, so dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.


Beschlussvorschlag:

 

„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 63,1. Änderung wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 63, 1. Änderung für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, südlich des Wanderweges „Mühlenberg“ und westlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 63, 1. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 8 B-pl 63,1 (1393 KB)