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Vorlage - V12/836/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57, 1. Änderung in der Dorfschaft Curau für das Gebiet südwestlich der Lübecker Landstraße
- Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
27.03.2012 
30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
23.04.2012 
27. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Belange der Behinderten werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Bereits im November 2009 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 57,1 gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 57, 1. Änderung sollte der Klarstellung der im Bebauungsplan Nr. 57 enthaltenen Festsetzungssystematik dienen. Dieser ersetzte den bis dahin rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 35.

 

Zwischenzeitlich sind von einem Grundstückseigentümer Ansprüche im Zusammenhang mit dem Wegfall von Bauflächen im Rahmen des 2006 aufgestellten Bebauungsplan Nr. 57 angemeldet worden.

Es haben Gespräche mit dem Grundstückseigentümer stattgefunden. Städtebaulich wäre es möglich, im Rahmen der ohnehin anstehenden Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 die fortgefallenen Bauflächen (s. Anlagen 2 und 3) wieder aufzunehmen (siehe Anlage1).

Planungskosten sollten nicht erhoben werden, da es sich um ein Wiederherstellen der Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 35 handelt.

 

Zur Klarstellung sollte der Aufstellungsbeschluss neu gefasst werden. Der Geltungsbereich ist weiterhin identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57. Zeitgleich sollte die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen werden.

 

Der anliegende Vorentwurf (Anlage1) wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Der in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 26.10.2009 unter TOP 7 sowie in der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.11.2009 unter TOP 8 gefasste Aufstellungsbeschluss wird vollständig aufgehoben. Es wird folgender neuer Aufstellungsbeschluss gefasst:

2.      Für die Dorfschaft Curau, Gebiet südwestlich der Lübecker Landstraße, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57, 1. Änderung mit der Zielsetzung beschlossen, die im Bebauungsplan Nr. 57 enthaltene Festsetzungssystematik klarzustellen sowie in einem Teilbereich zwei Baufenster geringfügig zu erweitern.

3.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

4.      Das Aufstellungsverfahren für den vorgenannten Bebauungsplan ist auf der Grundlage des § 13 a BauGB durchzuführen.

5.      Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57, 1. Änderung in der Dorfschaft Curau für das Gebiet südwestlich der Lübecker Landstraße sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 7 B-pl 57,1 (6639 KB)