Vorlage - V12/845/BA
|
|
Aussage zur Barrierefreiheit:
Die Belange der Behinderten werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.
Begründung:
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 soll für den betreffenden Bereich eine Neuordnung der Garagen-, Carport-, Stellplatzsituation erfolgen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 1).
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 12.12.2011 beschlossen einem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 zuzustimmen.
Da eine Umplanung für den Bereich städtebaulich geboten und nicht einzelfallbezogen ist, wird - wie in der Sitzung der Gemeindevertretung vorgeschlagen - auf den Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung verzichtet.
Der Geltungsbereich ist bereits durch den Bebauungsplan Nr. 20 überplant (s. Anlage 2). Derzeit ist jeweils eine Fläche für Garagen an der nordwestlichen Grundstücksgrenze festgesetzt. Dadurch sind Garagen und Carports auf dem übrigen Grundstücksbereich nicht zulässig. Eine Umsetzung dieser Festsetzung ist durch die Eigentumsverhältnisse nicht mehr möglich. Der vorhandene Baukörper erstreckt sich über die festgesetzte Baugrenze hinaus bis auf die „Fläche für Garagen“.
Im Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist der zu überplanende Bereich als „Wohnbaufläche“ dargestellt (s. Anlage 3).
Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 dient der Innenentwicklung.
Zur Verfahrensbeschleunigung wird empfohlen, die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 auf der Grundlage des §13 a BauGB durchzuführen. Ein entsprechender Beschluss ist darüber zu fassen. Das bedeutet u. a., dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann.
Beschlussvorschlag:
„1. Für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße wird die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20, 3. Änderung beschlossen. Mit der Änderung soll
eine Neuordnung der Garagen-, Carport-, Stellplatzsituation erfolgen.
Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | TOP 6 B-pl 20,3 (2105 KB) |